Der Weg aus der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist als Angestellter möglich, aber an enge Bedingungen geknüpft und ab 55 Jahren praktisch versperrt. Ein bloßer Wunsch reicht nicht: Du musst wieder versicherungspflichtig werden.

Hintergrund

Versicherungspflichtig und damit für die gesetzliche Kasse zugänglich wirst du wieder, wenn dein regelmäßiges Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, etwa durch Teilzeit oder einen Jobwechsel, oder wenn du arbeitslos wirst. Selbstständige kehren in der Regel über ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis zurück. Ab dem 55. Lebensjahr greift jedoch eine faktische Sperre: Wer dann privat versichert ist und die Vorjahre nicht gesetzlich war, bleibt in der Regel in der PKV.

Worauf du achten solltest

Weil die Rückkehr so schwer ist, ist nicht der Rückweg, sondern der Wechsel in die PKV die eigentlich kritische Entscheidung. Prüfe vor dem Eintritt gründlich, ob die private Versicherung langfristig zu deiner Lebensplanung passt, gerade mit Blick auf Familie und die Beiträge im Alter. Als ungebundener Makler ordnet Finanzspicker das neutral ein, bevor du dich bindest.

Quellen

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