Definition

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit ihr darf der Versicherer die Leistung verweigern, wenn du theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könntest, der deiner Ausbildung und bisherigen Lebensstellung entspricht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob du diesen Beruf tatsächlich ausübst oder überhaupt eine solche Stelle findest.

Warum der Verzicht so wichtig ist

Enthält ein Vertrag die abstrakte Verweisung, kann der Versicherer im Leistungsfall auf einen rein theoretischen Alternativberuf verweisen und nicht zahlen. Deshalb ist der ausdrückliche Verzicht auf die abstrakte Verweisung die wichtigste Klausel einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur ohne diese Klausel zählt wirklich, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben kannst.

Abgrenzung zur konkreten Verweisung

Die konkrete Verweisung ist davon zu unterscheiden und üblich: Hier zählt nur eine Tätigkeit, die du tatsächlich ausübst. Das ist fair, weil der Versicherer nicht auf etwas Hypothetisches verweist. Ob ein Vertrag auf die abstrakte Verweisung verzichtet und die konkrete fair regelt, prüft Finanzspicker als ungebundener Makler im Bedingungsvergleich.

Quellen

Zum Thema

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