Für eine Finanzberatung zahlst du entweder indirekt über eine Provision, die in den Kosten des vermittelten Produkts enthalten ist, oder direkt über ein Honorar an den Berater. Beim ungebundenen Makler auf Provisionsbasis, wie Finanzspicker, entsteht für dich keine separate Beratungsrechnung: Die Vergütung läuft über die Courtage des abgeschlossenen Vertrags.
Hintergrund
Es gibt zwei Vergütungsmodelle. Bei der Provisionsberatung steckt die Vergütung des Vermittlers in den Produktkosten, eine gesonderte Rechnung bekommst du nicht. Bei der Honorarberatung zahlst du dem Berater direkt ein Honorar, meist nach Zeit oder pauschal, dafür sind die vermittelten Produkte in der Regel provisionsfrei. Beide Modelle sind zulässig und müssen transparent dargestellt werden.
Worauf du achten solltest
Wichtiger als das Etikett ist, dass du verstehst, wie dein Berater verdient, und dass er es offenlegt. Entscheidend ist, dass nicht das Produkt mit der höchsten Vergütung empfohlen wird, sondern das mit dem besten Nutzen für dich. Finanzspicker arbeitet als ungebundener Makler auf Provisionsbasis: Für dich fällt keine direkte Beratungsrechnung an, und weil Finanzspicker an keinen Anbieter gebunden ist, lässt sich aus dem Markt auswählen.
Quellen
- BaFin – Fachartikel Wohlverhalten im Vertrieb
- Verbraucherzentrale – Welche Versicherung brauche ich?
Zum Thema
- Honorarberatung vs. Beratung auf Provisionsbasis
- Finanzberatung für Besserverdiener
- Finanzberater prüfen: Checkliste
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