Definition
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist die Einkommensgrenze, ab der ein Angestellter nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und in die private Krankenversicherung wechseln darf. Sie wird jährlich neu festgelegt.
Wie sie funktioniert
Maßgeblich ist dein regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen. Übersteigt es die Grenze dauerhaft, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, und der Weg in die PKV steht offen. Die JAEG liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Beide Werte werden häufig verwechselt, sind aber verschieden: Die eine regelt den Zugang zur PKV, die andere, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden.
Warum sie nur die Eintrittskarte ist
Dass du die Grenze überschreitest, heißt nur, dass du wechseln darfst, nicht dass es sinnvoll ist. Ob sich die PKV lohnt, hängt von Alter, Gesundheit und Lebensplanung ab, nicht vom bloßen Überschreiten der Grenze. Weil der Wechsel als Angestellter kaum umkehrbar ist, sollte die Entscheidung nie allein am Einkommen hängen.
Sonderfälle
Für Selbstständige und Beamte gelten eigene Zugänge zur PKV, für die die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle spielt. Für sie ist der Wechsel grundsätzlich auch unterhalb der Grenze möglich.
Quellen
- Verbraucherzentrale – Private Krankenversicherung: nicht für jeden sinnvoll
- SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
Zum Thema
- Ab welchem Gehalt lohnt sich die PKV?
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- Richtig in die PKV wechseln: Schritt für Schritt
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