Definition

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif der privaten Krankenversicherung. Sein Leistungsumfang entspricht ungefähr dem der gesetzlichen Krankenversicherung, und der Beitrag ist nach oben begrenzt, höchstens auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Jeder private Versicherer muss den Basistarif anbieten und Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag aufnehmen.

Wofür es ihn gibt

Der Basistarif ist ein soziales Auffangnetz innerhalb der PKV. Er richtet sich vor allem an Menschen, deren regulärer PKV-Beitrag nicht mehr tragbar ist, oder die sich privat versichern müssen, aber in keinem normalen Tarif unterkommen. Die Aufnahmepflicht stellt sicher, dass niemand ohne Krankenversicherung dasteht.

Warum er selten die Regelwahl ist

Als dauerhafte Lösung ist der Basistarif meist wenig attraktiv: Die Leistungen bleiben auf gesetzlichem Niveau, während der Beitrag trotz Deckelung hoch sein kann. Für gesunde Besserverdiener ist in der Regel ein regulärer PKV-Tarif oder die gesetzliche Kasse die bessere Wahl. Ob Basistarif, ein anderer PKV-Tarif oder die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu dir passt, ordnet Finanzspicker als ungebundener Makler neutral ein.

Quellen

Zum Thema

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