Definition
Die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungsteuer genannt, ist die Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wird mit einem pauschalen Satz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben und von der Bank in der Regel automatisch einbehalten. Die Teilfreistellung stellt bei Investmentfonds einen Teil dieser Erträge von der Steuer frei.
Wie die Teilfreistellung funktioniert
Weil Fonds auf ihrer Ebene bereits selbst Steuern zahlen, wird das bei dir als Anleger ausgeglichen: Ein fester Anteil der Erträge bleibt steuerfrei. Bei Aktienfonds ist dieser Anteil am höchsten, bei Mischfonds niedriger. Das gilt sowohl für laufende Ausschüttungen als auch für Kursgewinne beim Verkauf. Für breit gestreute Aktien-ETFs bedeutet das eine spürbar geringere Steuerlast als der reine Steuersatz vermuten lässt.
Warum das für dich zählt
Zwei Hebel senken deine tatsächliche Steuer zusätzlich. Der jährliche Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis zu einer festen Grenze komplett frei. Und über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank sorgst du dafür, dass dieser Betrag automatisch berücksichtigt wird, statt ihn erst über die Steuererklärung zurückzuholen. Bei einer ETF-Police gelten wiederum eigene Regeln, weil dort der Versicherungsmantel die Besteuerung verschiebt.
Quellen
Zum Thema
- Welche Kosten hat eine ETF-Police?
- Effektivkosten einfach erklärt
- ETF-Police oder ETF-Depot: Was lohnt sich für wen?
- Mehr Netto vom Brutto: Steuern sparen als Gutverdiener
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →