Die Günstigerprüfung ist ein Verfahren des Finanzamts, bei dem geprüft wird, ob dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Ist er niedriger, werden deine Kapitalerträge mit dem günstigeren persönlichen Satz besteuert, und du bekommst zu viel gezahlte Steuer zurück.
Hintergrund
Auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden behält die Bank pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer ein, ganz gleich wie hoch dein sonstiges Einkommen ist. Liegt dein persönlicher Steuersatz darunter, ist dieser Pauschalsatz zu hoch. Genau hier setzt die Günstigerprüfung an: Du beantragst sie in der Anlage KAP deiner Steuererklärung, und das Finanzamt wendet automatisch den für dich günstigeren Satz an.
Für wen sie sich lohnt
Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen, etwa in der Ausbildung, in der Elternzeit, bei geringem Verdienst oder im Ruhestand. Für Gutverdiener mit hohem Steuersatz bringt sie dagegen meist nichts, weil ihr persönlicher Satz über den 25 Prozent liegt. Ein Nachteil entsteht durch den Antrag aber nie, denn das Finanzamt wählt immer die für dich günstigere Variante. Ob sich der Antrag für dich lohnt, ordnet Finanzspicker als ungebundener Makler im Gesamtbild aus Anlage und Steuer ein.
Quellen
Zum Thema
- Abgeltungsteuer
- Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben
- Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag richtig?
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