Bei Kapitalerträgen behält die Bank die Abgeltungsteuer meist automatisch ein, damit ist der Fall oft erledigt. In einigen Situationen lohnt oder erfordert es sich aber, die Erträge über die Anlage KAP in der Steuererklärung anzugeben. Dieser Leitfaden zeigt dir in sieben Schritten, wann und wie.
Das Wichtigste in Kürze
- Ist die Abgeltungsteuer korrekt einbehalten, musst du oft nichts angeben.
- Anzugeben lohnt sich, um zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen.
- Die Anlage KAP ist das zentrale Formular dafür.
Schritt 1: Prüfen, ob die Angabe nötig ist
Hat deine Bank die Abgeltungsteuer korrekt abgeführt und war dein Freistellungsauftrag richtig gesetzt, ist meist nichts weiter zu tun. Pflicht wird die Angabe unter anderem bei Erträgen aus einem ausländischen Depot, bei fehlendem Steuerabzug oder wenn du Kirchensteuer nachträglich abführen musst.
Schritt 2: Steuerbescheinigungen sammeln
Jede Bank stellt dir eine Steuerbescheinigung über deine Erträge und die einbehaltene Steuer aus. Sammle diese Unterlagen von allen Instituten, sie sind die Grundlage für die Anlage KAP.
Schritt 3: Die Anlage KAP ausfüllen
In der Anlage KAP trägst du deine Kapitalerträge und die bereits einbehaltene Steuer ein. Die Werte findest du direkt in den Steuerbescheinigungen. Das Formular ist übersichtlicher, als es zunächst wirkt.
Schritt 4: Nicht genutzten Sparerpauschbetrag zurückholen
Hast du deinen jährlichen Sparerpauschbetrag nicht vollständig über Freistellungsaufträge ausgeschöpft, wurde zu viel Steuer einbehalten. Über die Anlage KAP holst du dir diesen Teil zurück.
Schritt 5: Verluste verrechnen
Verluste aus Kapitalanlagen kannst du mit Gewinnen verrechnen und so deine Steuer senken. Dafür brauchst du von der Bank eine Verlustbescheinigung. Wichtig ist, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar sind, andere Verluste breiter.
Schritt 6: Günstigerprüfung nutzen
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter dem Satz der Abgeltungsteuer, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann automatisch den für dich günstigeren Satz an. Das lohnt sich vor allem bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen.
Schritt 7: Ausländische Steuer anrechnen lassen
Auf ausländische Erträge wird oft eine Quellensteuer erhoben. Einen Teil davon rechnet das Finanzamt auf deine deutsche Steuer an, wenn du die Erträge in der Anlage KAP angibst. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung.
Häufige Fragen
Muss ich Kapitalerträge immer angeben? Nein, bei korrektem Steuerabzug im Inland meist nicht. Wann lohnt es sich freiwillig? Wenn Freibetrag, Verluste oder die Günstigerprüfung ungenutzt sind. Brauche ich einen Steuerberater? Für einfache Fälle nicht, bei ausländischen Depots oder größeren Beträgen kann er sich lohnen.
Fazit
Kapitalerträge musst du oft gar nicht angeben, freiwillig lohnt es sich aber häufig: für den ungenutzten Freibetrag, die Verlustverrechnung, die Günstigerprüfung oder die Anrechnung ausländischer Steuer. Als ungebundener Makler ordnet Finanzspicker ein, wo bei dir Potenzial liegt. Weitere Leitfäden findest du in der Leitfaden-Übersicht.
Quellen
Zum Thema
- Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag richtig?
- Kapitalertragsteuer und Teilfreistellung
- Wie werden ETF-Police und Depot besteuert?
- Mehr Netto vom Brutto: Steuern sparen als Gutverdiener
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