Den Sparerpauschbetrag nutzt du richtig, indem du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Bis zu diesem jährlichen Freibetrag bleiben deine Kapitalerträge dann automatisch steuerfrei, statt dass die Bank die Abgeltungsteuer einbehält und du sie später über die Steuererklärung zurückholst.
Hintergrund
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank auf alle Erträge Abgeltungsteuer ab, auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Mit dem Auftrag stellt sie die Erträge bis zur Höhe des Freibetrags direkt frei. Ehepartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen und so den doppelten Betrag ausschöpfen.
Worauf du achten solltest
Hast du Konten oder Depots bei mehreren Banken, musst du den Freibetrag aufteilen, denn jede Bank kennt nur ihren eigenen Auftrag. Verteile ihn so, dass er dort liegt, wo die Erträge anfallen, und prüfe die Aufteilung, wenn sich dein Depot ändert. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich über die Steuererklärung nachträglich zurückholen, der Freistellungsauftrag ist aber der bequemere Weg. Finanzspicker ordnet als ungebundener Makler ein, wie der Freibetrag in deine Gesamtstrategie passt.
Quellen
Zum Thema
- Kapitalertragsteuer und Teilfreistellung
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