Definition

Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Steuer auf private Kapitalerträge in Deutschland. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie heißt „abgeltend", weil die Steuerschuld mit dem Einbehalt durch die Bank in der Regel erledigt ist.

Wie sie erhoben wird

Deine Bank behält die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab, das ist die Kapitalertragsteuer als Erhebungsform. Damit sind die Erträge für dich meist abgegolten und müssen nicht mehr in die Steuererklärung. Vor dem Abzug greift der jährliche Sparerpauschbetrag: Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge über einen Freistellungsauftrag steuerfrei.

Wann sich die Steuererklärung lohnt

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du über die Günstigerprüfung den niedrigeren Satz beantragen. Auch einen nicht ausgeschöpften Freibetrag oder verrechenbare Verluste holst du dir über die Anlage KAP zurück. Wo bei dir Potenzial liegt, ordnet Finanzspicker als ungebundener Makler im Gesamtbild aus Anlage und Steuer neutral ein.

Quellen

Zum Thema

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